Autofahren und Querschnitt


Durch eine Querschnittlähmung kommt es zu Veränderungen und Einschränkungen in der Mobilität. Gleichzeitig kann auch die Fähigkeit Auto zu fahren, die sogenannte Kraftfahreignung, durch die Lähmung beeinträchtigt sein – eine weitere Einschränkung der Mobilität.

Die folgenden Informationen sollen Ihnen aufzeigen, was Sie tun sollten, bevor Sie sich wieder hinter das Steuer setzen.

Das Führen von Kraftfahrzeugen ist nur bei entsprechender Eignung erlaubt. Um die Frage nach Fahreignung zu beantworten sollte ein entsprechendes Gutachten durch einen Facharzt mit der Zusatzqualifikation Verkehrsmedizinische Begutachtung durchgeführt werden.

Die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens ist während Ihres Aufenthaltes, aber auch über die Ambulanz möglich. Es handelt sich hierbei in beiden Fällen um eine privatärztliche Leistung.

Während des stationären Aufenthaltes können bei Bedarf auch hier im Haus neuropsychologische Testungen zusätzlich durchgeführt werden. Auf Wunsch kann der Kontakt zu einem erfahrenen Fahrlehrer hergestellt werden und schon während des Aufenthaltes mit der Fahrnachschulung begonnen werden.